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Seminarprogramm 2013

 

 

 

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Feuerwehrakademie Hamburg


1. Anmeldung / Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Feuerwehrakademie Hamburg den Abschluss eines Dienstvertrages nach §§ 611 ff. BGB an. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail, per Fax oder online aus dem Internet erfolgen.
Der Dienstvertrag wird für beide Seiten mit der Übersendung der Anmeldebestätigung verbindlich. Hiervon unberührt bleiben die Regelungen zu den Nummern 5 und 6 dieser Bedingungen. Sofern Sie als Anmeldende/r
nicht ausdrücklich erklären, dass Sie für die vertraglichen Verpflichtungen der von Ihnen angemeldeten Person nicht einstehen, gelten Sie als Vertragspartner/in der Feuerwehrakademie Hamburg.
Es kann jederzeit ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt werden, sofern diese/r die geforderten Qualifikationen und Voraussetzungen zur Seminarteilnahme erfüllt.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die im Seminarprogramm angegebenen Preise verstehen sich netto Kasse. Mehrwertsteuer wird nicht erhoben. Preisänderungen aufgrund von Kostensteigerungen im laufenden Jahr behält sich die Feuerwehrakademie vor. Die Kursgebühr ist unter Beachtung der Fälligkeit und Angabe der in der Rechnung aufgeführten Referenznummer auf das Konto der Feuerwehrakademie Hamburg zu entrichten.
Ist der Rechnungsbetrag bei Veranstaltungen von mehr als 3 Monaten bereits bei Veranstaltungsbeginn fällig, kann den Teilnehmenden nach Absprache die Möglichkeit gegeben werden, die Lehrgangsgebühren in Raten zu zahlen. Der verbleibene Restbetrag ist jedoch spätestens mit Lehrgangsende fällig.

3. Leistungen
Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus dem Seminarprogramm bzw. den gesonderten Prospekten. Änderungen hierzu werden in geeigneter Weise bekannt gegeben.
Bei Nichtinanspruchnahme von vertraglich vereinbarten und angebotenen Leistungen besteht kein Anspruch auf Erstattung der ersparten Aufwendungen.

4. Leistungsänderungen
Änderungen einzelner Vertragsleistungen sowie Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen.

5. Rücktritt/Kündigung der Seminarteilnehmer/in

Rücktritt
Die Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Teilnahme zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Erfolgt der Rücktritt bis 6 Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung ist die Feuerwehrakademie berechtigt entsprechend angefallene Bearbeitungsgebühren zu erheben.
Bei einem späteren Rücktritt kann die Feuerwehrakademie eine Entschädigung für den unbesetzten Lehrgangsplatz verlangen, soweit keine Ersatzteilnehmerin bzw. kein Ersatzteilnehmer zur Verfügung steht.
Eine Entschädigung nach Absatz 3 ist auch dann fällig, wenn der/die Teilnehmer/in dem Seminar ohne schriftliche Rücktrittserklärung fernbleibt.
Bei Online-Anmeldung über die offizielle Internetseite www.feuerwehrakademie.eu gibt es ferner die Möglichkeit nach erfolgter Anmeldung kostenlos innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebstätigung der
Feuerwehrakademie ohne Angabe von Gründen vom Dienstvertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Bestätigung und dieser Belehrung. Der Rücktritt ist innerhalb der Frist schriftlich zu erklären.
Maßgebend für die Höhe der Rücktrittsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Feuerwehrakademie Hamburg.
Die Absätze 2 und 3 sind bindend, soweit es keine konkreten vertraglichen Vereinbarungen gibt.


Kündigung
Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten ist eine Kündigung mit angemessenen Fristen und zum Ende der Lehrgangsabschnitte, mindestens im halbjährlichen Abstand, möglich. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt. Es kann eine angemessene Entschädigung seitens der Feuerwehrakademie verlangt werden.

6. Rücktritt / Kündigung der Feuerwehrakademie
Die Feuerwehrakademie kann bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Darüber hinaus kann die Feuerwehrakademie den Dienstvertrag gegenüber einem/r einzelnen Seminarteilnehmer/in ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn dem/der Vertragspartner/in ein Verhalten zur Last zu legen ist, durch das die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig gestört wird. Die Feuerwehrakademie behält in diesem Fall ihren Anspruch gemäß 5. Absatz 3.

7. Gewährleistung
Die Feuerwehrakademie steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht ein für
- die Richtigkeit der Beschreibung der Leistungen im Seminarprogramm bzw. in gesonderten Prospekten
- die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen während der Veranstaltungen

8. Haftung
Vertragspartner/innen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, stellen die Feuerwehrakademie von etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an gebuchten
Veranstaltungen stehen, frei.

9. Regressansprüche und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen im Rahmen der Seminarveranstaltungen sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung schriftlich gegenüber der

Feuerwehrakademie Hamburg
Bredowstraße 4
22113 Hamburg

geltend zu machen. Die Ansprüche aus dem Dienstvertrag verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung.

10. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Dienstvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Dienstvertrages zur Folge.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg

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